
Anmeldung bitte telefonisch oder per SMS +43 650 6213339
Sie können einen Beratungstermin ausmachen ohne Ergotherapie in Anspruch zu nehmen.
Wann ist Handlungsbedarf gegeben?
• Wenn Ihr Kind sich an öffentlichen Orten, wie dem Kindergarten oder der Schule, vor anderen Kindern sexuell stimuliert.
• Wenn sich Ihr Kind, trotz Aufforderung zur Beendigung, bei der sexuellen Selbststimulation nicht unterbrechen lässt.
• Wenn Ihr Kind das Spielverhalten unterbricht, um sich sexuell zu stimulieren, oder durch die Stimulation nicht mehr ins Spielen zurückfindet.
• Wenn sich Ihr Kind mehrmals am Tag sexuell stimuliert und keine eigenen Spielideen entwickelt.
• Wenn Ihr Kind bei der Stimulation zu grob mit sich selbst umgeht oder sich dabei sogar verletzt.
Folgende Fragen sind wichtig zu klären:
• Wann stimuliert sich Ihr Kind überwiegend? (Z. B. in Stresssituationen, als Einschlafhilfe, wenn die Umgebung sehr ruhig oder sehr laut ist? Bei Tätigkeiten, die Ihr Kind nicht machen möchte oder die Ihrem Kind viel Anstrengung oder Zeit abverlangen?)
• Wie sieht das Spielverhalten Ihres Kindes aus?
• Gibt es andere Dinge, mit denen sich Ihr Kind gerne und ausgiebig beschäftigt?